Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
Henry Am: 24.01.2013 18:49:10 Gelesen: 26169# 15@  
@ gestu [#12]

Da habe ich mich wohl wieder gewaltig mißverständlich ausgedrückt. Ich habe deine Beiträge einfach widersprüchlich in der Formulierung gesehen. In dem angeführten Beitrag 12 hast du die Meinung vetreten, dass die Steuer außen vor bleiben könne. Somit müsste es sich dann um eine "echte" Mehrfachfrankatur handeln. Im Beitrag 197 siehst du diese Frankatur aber nicht als "echt" an, eben weil die Steuer nicht verklebt werden durfte. In der Betrachtung lässt du sie nun eben nicht mehr außen vor.

Ich halte deinen Brief sehr wohl als portogerecht an. Und ich sehe ihn sogar als "echte" MeF an, eben weil die Steuer nicht verklebt werden durfte und die verklebten Marken die erlaubte Frankatur voll, also portorichtig für den frankierbaren Entgeltanteil, abdecken. Ich weiß auch nicht, wo ich mich anders ausgedrückt habe.

Für mich gibt es keine "echte" oder "unechte" MeF, sondern nur eine portorichtige oder nicht portogerechte MeF, wobei ich diese verschiedenen Bezeichnungen synonym, also gleichbedeutend, auslege.

@ filunski [#13]

Ich denke mal, dass ich damit auch mit deiner Ausführung konform gehe. Dein Beispiel greift aber halt nur die "einfache" Variante auf, über die ja keine Streitansicht besteht.

mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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