Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
gestu Am: 25.01.2013 15:37:33 Gelesen: 25922# 20@  
@ drmoeller_neuss [#19]

Sehr gute Abhandlung,

nun fehlt nur noch die Stellungnahme zu der Frage, wann bei neueren Belegen überhaupt eine Mehrfachfrankatur vorliegt, wenn das gesamte Porto nicht durch Briefmarken frankiert werden darf.

Der oben gezeigte Brief hat 580 Cent in Briefmarken frankiert, 82 Cent Umsatzsteuer müssen am Schalter bezahlt werden. Die Umsatzsteuer darf nicht mit Briefmarken bezahlt werden, weil die Briefmarken grundsätzlich Umsatzsteuerbefreit sind. Daher die Extra-Zahlung. Offiziell kostet der Brief insgesamt 662 Cent, wovon nur 580 Cent mit Marken freigemacht werden dürfen.
Wenn also ein Brief 662 Cent kostet und nur 10 x 58 Cent frankiert sind - kann das dann noch eine Mehrfachfrankatur sein?
 
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