Thema: Definition: Portogerechte = Portorichtige Belege
drmoeller_neuss Am: 25.01.2013 15:52:22 Gelesen: 26019# 21@  
@ gestu [#20]

Das ist eine Mehrfachfrankatur, da die Steuer nicht in Briefmarken frankiert werden darf.

Deine Belege bleiben auch eine Mehrfachfrankatur, wenn Du der netten Dame in der Post-Partner-Filiale ein kleines Trinkgeld gibst, weil sie so schön stempelt. :-)

Anderes Thema, was ich auch nicht verstehe: Verlangt die Deutsche Post generell Mehrwertsteuer auf den Express-Zuschlag, oder nur für Sendungen in das EU-Ausland?

Sendungen in Drittländer sind m.E. Mehrwertsteuerfrei, da die bezahlte Dienstleistung (besondere Zustellung) nicht in der EU erbracht wird.
 
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