Beglaubigte Vollmacht auf Kanzleipapier aus der
Kurstadt Bad Lausick in Sachsen. Das Rechtsgeschäft ist durch die Eheleute Ortmann aus
Reichersdorf / b. Bad Lausick am 31.01.1928 unterzeichnet.
Am 13. März 1928 wurde die Stempelabgabe mit den Gerichtskosten eingehoben, in 6,60 RM Kostenmarken. Kassiert ist durch den Urkundsbeamten der Geschäftstelle am
Amtsgericht Bad Lausick.
Wasserzeichen: 3a- NORMAL
mit Sammlergruß,
Claus