Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 09.02.2013 12:47:27 Gelesen: 1173860# 847@  
@ blaujacke [#840]

@ DerLu [#841]

Das Thema Briefpost + Reichsabgabe wurde korrekt beantwortet.
Das Thema Rohrpost + Reichsabgabe scheint noch nicht vom Tisch zu sein ...

Kurz die Rekapitulation:

a. Die Reichsabgabe wurde je Sendung nur 1x (!!) erhoben.
Steht so in der Verfügung und Postordnung.
Sie betrug in der Rohrpost pauschal für jede Sendung 5 Pfennig.

b. Lag ergo ein Postort nicht innerhalb des Rohrpost-Bezirk, kam das gewöhnliche Friedens-Porto für die Sendung hinzu; ohne Reichsabgabe.

c. Wurde eine Postkarte mit gewünschter Rohrpost-Beförderung im Rohrpost-Bezirk aufgegeben, entstanden somit 30 Pfennig Rohrpost-Gebühr: 25 Pfennig Rohrpostgebühr plus Reichsabgabe = 30 Pfennig.

Wurde eine Postkarte mit gewünschter Rohrpost-Beförderung ausserhalb des Rohrpost-Bezirks aufgegeben, entstanden folgende Gebühren und Porti:

- Rohrpostgebühr 25 Pfennig - OHNE Reichsabgabe
- Reichsabgabe 5 Pfennig (1x)
- Porto in den Rohrpost-Bezirk 5 Pfennig - OHNE Reichsabgabe

d. Lichterfelde lag zu dieser Zeit nicht im Rohrpost-Bezirk.

Folge:
Die Postkarte aus Lichterfelde nach Berlin hätte mit gewünschter Rohrpost-Beförderung in Berlin

- 25 Pfennig plus
- 5 Pfennig plus
- 5 Pfennig

korrekt kosten müssen.
 
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