Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 09.02.2013 16:40:44 Gelesen: 1173055# 849@  
@ Postgeschichte [#846]

Danke für den Beitrag. ABER:

- Es ist korrekt von PORTO die Rede im Text - die Rohrpost-Beförderung war aber eine Gebühr.

- Wir kennen einerseits nicht den Wortlaut zu diesem Vertrag - wissen aber aus anderen friedfertigeren Bausch-Vereinbarungen (z. B. Avers 15 oder auch 21), dass es von Vertrag zu Vertrag unterschiedliche Vereinbarungen gibt - welche gegebenbenfalls hätten mal frankiert und mal nicht frankiert werden müssen.
Andererseits wissen wir aber aus der Belegelage, dass z. B. die Eilbestellung (abweichend vom Vertrag Avers 21) in diesem obigen Vertrag beinhaltet war - dennoch muß eine große Unsicherheit bestanden haben.

Der dazu passende Beleg mit Stempel sieht dann so aus:



Das uns interessierende Detail dazu vergrössert:



Unten links ist korrekt "Heeressache" notiert. Im Stempel sieht man die Alternativen zwischen "Rohrpost" und "Eilbestellung" mit dem Zusatz "... Franko Eilgeldverrechnung lt. Vereinbarung vorbehalten".

Von einem Franko der Rohrpost steht da nichts - also mussten die Herressachen per Rohrpost auch mit dieser Gebühr frankiert werden - siehe Admiralsstab ...

Wen es interessiert: Diese und weitere "Erleichterungen" fürs Militär waren eine grundsätzliche Ursache zur finanziellen Misere der Reichspost - die Reichsabgabe für alle eine der Folgen.
 
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