Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 09.02.2013 20:40:38 Gelesen: 1169850# 852@  
@ Schmuggler [#849]

Hallo Schmuggler,

daß dieser Einwand kam, war zu erwarten, muß aber nicht zutreffen.

1. Im Beitrag [#317] hast Du zu dieser von mir genannten Verfügung folgendes gepostet (Auszug):

"Eine neue Situation ergibt sich für den Ortsverkehr 1915 in Berlin mit der Verf. 96 vom 30.3. mit der Überschrift "Stadtpostsendungen der Militär - und Marinebehörden".

Alle Dienstsendungen des Militärs und der Marine waren im Ortsverkehr grundsätzlich Porto- und Gebührenpflichtig – deshalb wurden in Friedenszeiten die Beförderung und Bestellung solcher Sendungen durch eigene Mitarbeiter (Soldaten und Matrosen im Rang eines Unteroffiziers) ausgeführt. In der Kriegszeit griff man daher lieber auf die Reichspost statt dem eigenen Personal zurück, siehe Amtsblatt Nr. 50 vom 2.April 1915, hier S. 203 mit der Verfügung Nr. 96 in welcher auch das Porto von dienstlichen Stadtpostsendungen per einem unnummerierten Portoablösungsvertrag an die Reichspost pauschal vergütet wurde; gültig ab dem 1.4.1915. Offen bleibt dabei die Frage, ob neben dem Porto auch eine Gebühr, also auch die Rohrpostgebühr, in diesem Vertrag genannt sind. Dem steht dagegen daß die sog. DRUBs (= Ganzsachenumschläge des Admiralstabes zur Rohrpostbeförderung),sehr wohl die jeweils aktuelle Rohrpostgebühr zeigen.


2. Du führst an, daß wir die Vereinbarungen zu den Pausch-Vereinbarungen nicht kennen. Weiter führst Du in Deinem Beitrag auch die Ganzsachenumschläge des Admiralstabes zur Rohrpostbeförderung an. Kennst Du denn hier die hierzu getroffenen Vereinbarungen? Vergleiche und Erklärungen zwischen Vorschriften und vorliegenden Belegsammlungen zu treffen, halte ich für fatal, da dadurch kein Nachweis erbracht wird. Ich erinnere mich noch an einen ähnlichen Fall hier im Forum, wo ein Mitglied eine Behauptung anhand seines Belegmaterials aufgestellt hat und ich ihm beweisen sollte, daß seine Behauptung falsch sei. Den Nachweis konnte ich erbringen.

3. Eine Unterscheidung zwischen Porto (unbezahlt) oder Franko (bezahlt), in der vorphilatelistischen Zeit noch wesentlicher Bestandteil der Gebührenberechnung, hat mit der Zeit seinen Schrecken verloren.

Die Begriffe Porto und Gebühren, die von einigen Forumteilnehmern bei der Rohrpost als so wichtige Unterscheidung vehement verteidigt werden, gab es zwar immer noch, jedoch waren sie für die Gebührenberechnung unerheblich. Es gab ohnehin nur wenige Fälle, in denen der Absender die Sendung unfrankiert aufgeben konnte. Ich schlage vor, daß sich diese Forenteilnehmer unter einem anderen Thema gerne mal outen können, was sie unter dem Begriff "Porto" und "Gebühren" verstehen. Ich bin gespannt, wie dort argumentiert wird. Es gibt den Begriff Postgebühren, wie er auch im Handwörterbuch des Postwesens beschrieben wird:

Postgebühren sind das Entgelt, das die Post sich für ihre Leistungen von den Postbenutzern bezahlten lässt.

Diese Beschreibung finde ich toll, zumal er m.E. die Debatte ob Porto oder Gebühr eindeutig für sich entscheidet. Der Oberbegriff schließt die Rohrpostgebühren ebenso ein, wie die Briefgebühren, egal ob einer Porto dazu sagt. Die Inflasammler sammeln ja auch gerne Portostufen und sagen nicht Gebührenstufen. Da die Postordnung hierzu keine eindeutige Unterscheidung vorsieht, sollte man die Kirche im Dorf lassen und keine Unterscheidung zwischen den Begriffen künstlich herbeiführen. Es sei denn, man möchte die Postgeschichte neu schreiben.

4. Sofern die wenigen Gebührenfreiheiten angeführt werden, sollte keine Vermischung vorgenommen werden. Gebührenfreiheiten für Dienstsachen, Postsachen, Heeressachen oder Feldpost sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, die jeweils für sich zu behandeln sind. Eine Vermischung untereinander verbietet sich ebenso, wie ein Vergleich mit den auf Grund des durch § 11 des Gesetzes über die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes mit einzelnen Behörden hinsichtlich der Zahlung von Aversionalsummen geschlossenen Verträgen. Jeder ist für sich zu behandeln.

5. Bei dem gezeigten Eilbrief führst Du an:

Andererseits wissen wir aber aus der Belegelage, dass z. B. die Eilbestellung (abweichend vom Vertrag Avers 21) in diesem obigen Vertrag beinhaltet war - dennoch muß eine große Unsicherheit bestanden haben.

Der Vertrag Avers 21 liegt also vor, oder wird dieser auch mit der Beleglage erklärt?

Ich meine aus dem Stempel zu erkennen, daß "Rohrpost" durchgestrichen ist (weil Rohrpostgebühren ausgenommen waren?). Der Brief wurde als Heeressache gemäß Avisionsvertrag "Gebührenfrei" befördert. Die im Stempel angesprochene Vereinbarung hinsichtlich der Eilbotengebühr kann auch zwischen Absender und Empfänger erfolgt sein, muß sich also nicht auf den Aversionsvertrag beziehen.

6. Du kommst zum Schluß

Unten links ist korrekt "Heeressache" notiert. Im Stempel sieht man die Alternativen zwischen "Rohrpost" und "Eilbestellung" mit dem Zusatz "... Franko Eilgeldverrechnung lt. Vereinbarung vorbehalten".

Von einem Franko der Rohrpost steht da nichts - also mussten die Herressachen per Rohrpost auch mit dieser Gebühr frankiert werden - siehe Admiralsstab ...


Die Zahlung der eventuell anfallenden Eilbotengebühr konnte auch zwischen Absender und Empfänger vereinbart worden sein. Wo muß ich denn schauen, um die Bestimmungen für den Admiralsstab ... zu finden, die offensichtlich vorliegen?

So, jetzt habe ich doch mehr geschrieben als ich schreiben wollte. Hatte gerade mal eine schöpferische Pause.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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