Zu
[#24]"Die Entrichtung der Frachtsteuer konnte entweder durch Benutzung von Begleitadressen mit dem bereits eingedruckten Stempel zu 10 c bzw. 20 c. erfolgen oder durch Verkleben der Steuermarke. Beide waren am Postschalter erhältlich, mussten jedoch von den Postanstalten bei den Enregistrierungs- Einnehmern gekauft werden."
Das ist es, was ich nach Durchsicht einiger Veröffentlichungen, finden konnte.
Schönen Gruß
DiDi