Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 12.02.2013 17:34:49 Gelesen: 1172236# 856@  
Vorbemerkung: Dieser Beitrag wurde wg. "Zeitüberschreitung" geblockt. Hier nach dem 3. Anlauf die Kopie:

@ Postgeschichte [#852]

Zu 1:

Ich sehe keinen Widerspruch zwischen meinem damaligen Posting und meinem aktuellen Beitrag. Im Gegenteil - auch wenn das damalige Posting wesentlich eleganter formuliert war.

Zu 2:

Wieso ist ein oder mehrere Belege ein Widerspruch zu einem im Augenblick nicht bekannten Verordnung? Kann möglich sein - dazu haben wir in der Vergangenheit und aktuell ja diverse Beispiele.

Einen extra Hinweis darauf bedarf es bei einem ernsthaften Sammler oder Aussteller aber nicht. Oder?!

Zu 3:

Von "Schrecken" oder gar bedrohlichen Situationen war nirgends die Rede - wäre auch nicht angemessen. Zur besseren sprachlichen Klarheit aber dienlich, wobei sich diese im Laufe der Generationen auch durchaus verändern kann. Es muß die Regel nur beiden Gegenüber bekannt sein: So formuliert mein "Hand-Wörterbuch des Postwesens" von 1954 den Begriff "Porto":

"Porto (vom italienischen <porto die lettere>) war lange Zeit (die) allgemein gebräuchliche Bezeichnung für (die) Postbeförderungsgebühr. Im inneren Dienst wurde später ein Unterschied gemacht zwischen Porto und Franko. Porto (im engeren Sinn) bedeutete die vom Empfänger einzuziehende Gebühr, heute <Nachporto> genannt, Franko (Freigebühr)die vom Absender vorausbezahlte Gebühr".
Sautter schrieb 1935 in seiner Ausarbeitung "Die Geschichte der Reichspost" und andere noch von "Gewichtsporto", "Ergänzumgsporto" und "Gebühr".

"Franko" wird in den Amtsblättern der Reichspost bis 1879 verwendet - bis 1930 ist mir in Folge der Begriff nicht mehr untergekommen.

Kurz: Schreibe doch einfach von Rohrpostporto und Briefpostgebühr - wenn Unverständlichkeit im Raum stehen sollte, kann man ja zurück fragen.

Zu 4:

Die Häufung von frankierten Rohrpostsendungen, als "Heeressache" deklariert, ist für mich auffällig. Eine unfrankierte Heeressache ist mit in der Rohrpost bisher nicht bekannt geworden. Sollte sie mir bekannt werden, würde ich sie auch ohne Verordnung etc. aufheben. Dennoch sollte man darüber sprechen/schreiben können - vielleicht hat der Gegenüber ja mit gleicher kompetenter Wucht wurde in der Vergangenheit eine frankierte Avers-Sendung in den (philatelistischen) Boden gestampft - heute ist sie zu "meiner" Sammlerzeit ein begehrtes Sammlergut.

Das "ein jeder Vertrag für sich gesehen werden muß" ist verständlich und unwidersprochen - das restliche postalische Geschehen aber auch. Du trägst den großen, verbindenden Bogen in Deinem Namen.

Zu 5:

Siehe 4.

Zu 6:

Ich kann mir nicht denken, dass ein Gestellungsbefehl 1917 die von Dir angedachte "porto- und gebührenfreie Übereinkunft" auf Gegenseitigkeit beruht.

Der lange Rede kurzer Sinn: Letztendlich sollte die Philatelie und die Postgeschichte kein "Tribunal der Kompetenz" sein, sondern ein Austausch von Gedanken und Erkenntnissen - auch auf dem eigenen Acker.

Allen noch'n schönen Abend!
 
Quelle: www.philaseiten.de
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