Ebay-Bewertungen müssen sachlich sein - Schmähkritik nicht erlaubt
Von Karin Billanitsch
Frankfurter Rundschau (14.02.13) - Auch wenn sich Ebay-Käufer noch so über schlechte Ware ärgern, müssen sie in ihren Bewertungen sachlich bleiben. Kommentare à la "Abzocke" oder "lieber woanders kaufen" sind unzulässig, entschieden jetzt die Gerichte [1].
(Quelle und ausführlich weiter lesen:
http://www.fr-online.de/wirtschaft/ebay-recht-ebay-bewertungen-muessen-sachlich-sein,1472780,21803974.html )
[1] Amtsgericht Bonn, Urteil vom 9. Januar 2013; Az. 113 C 28/12