Thema: Rohrpostbelege
Postgeschichte Am: 17.02.2013 12:50:10 Gelesen: 1172308# 861@  
@ Schmuggler [#859]

Ich bin immer für eine klare Verwendung der richtigen Begriffe und wollte von Anfang an eine Diskussion über die unstrittigen Begriffe wie Porto und Gebühr vermeiden, wie in den Beiträgen [#454] bis [#462] ersichtlich. In diesen Beiträgen habe ich Ihnen gerade hinsichtlich der Portofreiheit Hinweise gegeben, die m.E. eine Diskussion über die korrekte Bezeichnung überflüssig macht [#460]. Da Sie sich offensichtlich nicht mehr an die Beiträge erinnert und diese Diskussion wieder aufgegriffen haben, hatte ich ein separates Thema außerhalb dieses Rohrpostthemas vorgeschlagen, damit diese unnötige und für die meisten Sammler ermüdende Debatte hier ein Ende hat. Ich hatte und habe keine Probleme mit dem korrekten Begriff "Rohrpostgebühr", die Sie offensichtlich mit anderen Sammlern hatten [#462].

Ich finde schon, daß nicht nur 3 Punkte meines Beitrages, sondern alle dem Rohrpostthema dienlich sind, wie die o.a. Beiträge zeigen. Nur durch Bekanntgabe der eigenen Meinung können andere ihnen unbekannte Dinge zum Sammelthema erfahren. Wenn man dann noch für andere Argumente offen ist, was Sie offensichtlich ausschließen, steht der Forschung nichts mehr im Wege. Bei unterschiedlicher Meinung, obwohl ich keine zwischen meiner und Ihrer Äußerung ausmachen konnte, bitte ich diese nicht mit persönlichen Angriffen zu versehen. Dies fördert mit Sicherheit nicht die Forschung und die Mitarbeit hier im Forum. Auch wenn Sie der Ansicht sind, daß einige meiner Beiträge nicht Ihrem Rohrpost-Verständnis dienen, vielleicht können andere Sammler damit etwas anfangen.

@ Totalo-Flauti [#854]

Hallo Totalo-Flauti,

hier ein weiterer Eilbeleg von Warschau 2.9.16 nach Leipzig, mit Ankunftstempel des Postamtes "LEIPZIG / -5.9.16 9-10V. / * 13 8", der auf der Vorder- und Rückseite einen Zeitstempel trägt. Eine Beförderung mit der Rohrpost hätte ich auf Grund der Umschlaggröße ausgeschlossen, wird aber anhand des Briefes aus [#1160] widerlegt. Der Nachweis müsste trotzdem noch erbracht werden. Bleibt noch die Frage ob es Rohrpoststempel sind oder Stempel der für die Eilsendungen zuständigen Stelle.



Mit postgeschichtlichen Grüßen
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
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