Thema: (?) (2894) Altdeutschland Bayern: Schöne Belege
bayern klassisch Am: 23.02.2013 12:29:45 Gelesen: 1085224# 168@  
Liebe Sammlerfreunde,

oftmals erheben sich Fragen bzgl. der Zustellung von Poststücken an Orten ohne eigene Postanstalt. 1844 waren die Postexpeditionen verpflichtet worden, auf den sog. Bestellkreuzer zu verzichten, der allgemein üblich war, auch wenn wir ihn nicht immer auf Briefen sehen.

Danach wurde der Bestellgeldkreuzer nur noch an den Orten erhoben, wo der Vertrag zwischen der bayer. Post und dem Postexpeditor diese Einnahmequelle als Emolument ausdrücklich vorsah.

Für die Zustellung auf dem "flachen Lande" war die Post in der Pfalz durch das neu installierte System der Landpostboten erst ab dem 1.10.1858 zuständig, was sich gut bewährte, so dass man dies 2 Jahre später auch im rechtsrheinischen Bayern einführte.

Zuvor war die Zustellung an Personen gebunden, die gewerblich Poststücke gegen Entgelt von der Postexpedition zum Empfänger brachten. Diese notierten, speziell bei mit Porto belasteten Briefen, ihren Lohn auf den Briefen selbst (Pfalz oft siegelseitig, Restbayern i. d. R. vorderseitig), oder unterließen es, wenn sie z. B. pauschale Abgeltung ihrer Kosten pro Woche oder pro Monat mit dem Empfänger vereinbart hatte (z. B. 2 Gulden je Woche, egal was anfiel, oder 5 Gulden je Monat plus Extras bei schweren Fahrpoststücken usw.).

Heute zeige ich zwei Briefe aus der Zeit des Reglements vom 1.7.1849, welches so bis zum 30.6.1850 in Bayern galt. Das Porto bzw. Franko war noch gleich, es gab also keinen Portozuschlag und das weitere sehen wir hier gleich.



1. Brief aus Würzburg vom 20.7.1849 lief porto, also unfrankiert, nach Michelbach bei Alzenau. 3 Kr. für Briefe bis 1 Loth und 12 Meilen waren korrekt taxiert worden und dieser Betrag stand der Post zu.

Dort angekommen übergab man ihm vertragsgemäß einem konzessionierten Boten zur Bestellung in das etwa 2,5 km entfernte Dorf Michelbach, welche keine eigene Post hatte. Hierfür war der Satz vertraglich auf 2 Kr. festgelegt worden, wie wir an der Summe von 5 Kr. für den Gesamttransport sehen können. Hierbei ist zu beachten, dass bei Portobriefen der Bote das Porto auslegen musste, denn ohne ihre 3 Kr. gab man den Brief natürlich nicht heraus. Kamen an einem intensiven Tag vielleicht 10 oder gar 20 Briefe für ein und denselben Empfänger an, die ja i. d. R. wesentlich höher taxiert worden sein konnten, als dieser "billige" hier, dann musste der Bote ein paar Gulden vorschliessen können, um überhaupt seine Arbeit erledigen zu können.

Hätte der Empfänger, was regelmäßig nicht der Fall war, die Annahme der Briefe verweigert, so wäre der Bote auf seinem "Vorschuss" sitzen geblieben, denn die Post hatte ihre Dienstleistung ja erbracht und alles weitere interessierte sie nicht mehr. Es gab also durchaus ein gewisses unternehmerisches Risiko für diese konzessionierten Boten.



Der 2. Brief datiert vom 3.8.1849 und lief von Augsburg Stadt (Hauptbriefpostexpedition, später verlegt an den Bahnhof) nach Babenhausen. Auch hier blieb der Brief einfach mit 3 Kr. Porto bis 12 Meilen und 1 Loth. Für Babenhausen, das hätte der Absender eigentlich spezifizieren müssen, war die Abgabepost von Illertissen zuständig. Dort wurden die 3 Kr. Postporto gestrichen und um 2 Kr. für den dortigen Boten auf 5 Kr. erhöht.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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