@ Dieter
[#13]Es gab die Vorschrift, dass aus Sicherheitsgründen die Marken auf Paketkarten amtlich gelocht werden mussten, um eine Wiederverwendung auszuschliessen. Ich gehe davon aus, dass dies hier der Fall ist. Wobei sich so etwas ohne den Beleg nicht bzw. nur schwer nachweisen lässt.
Beste Sammlergrüsse!
Lars