Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
Germaniafan Am: 16.03.2013 15:34:02 Gelesen: 110254# 6@  
Hallo ins Forum,

diesen Brief hatte ich schon vor Jahren in einem anderen Forum vorgestellt. Da ich gerade meine Infla Belege nach und nach in die Infla Seiten Datenbank einbringen möchte wäre es schön eine plausible Erklärung für das erhobene Nachporto zu bekommen.



Ich möchte hier mal einen Brief vom Finanzamt Lyck vom 22.10.1921 zeigen der mich doch sehr ins schwitzen bringt. Der Brief wurde portorichtig mit 60 Pfg. (Gebühr für einen Ortsbrief bis 250 g) frankiert. Der Adressat wurde in Lyck nicht angetroffen und der Brief wurde weiter gesendet nach Berlin/Steglitz. Ein Brief von 20-100 g kostete im Fernverkehr 80 Pfennig, von 100-250 g 120 Pfennig.

Nun besagt die Nachgebührenregelung in dieser Portoperiode "Für nicht oder unzureichend freigemachte gebührenpflichtige Dienstpostkarten und Dienstbriefe wird nur der einfache Fehlbetrag und ein Zuschlag von 30 Pfennig auf eine durch 10 teilbare Pfennigsumme aufgerundet erhoben." Auf die fehlenden 20 Pfennig kamen also nochmals 30 Pfennig Zuschlag was auch auf dem Brief (Blaustift "50" und Portostempel) vermerkt wurde.

Danach wurden aber die 50 Pfennig wieder gestrichen und 70 Pfennig mit einem anderen Portostempel vermerkt. Wie kommt dieser Betrag zustande bzw. warum wurden die 50 Pfennig Nachgebühr nicht anerkannt und wo wurden die verschiedenen Portostempel abgeschlagen ? Wog der Brief evtl. mehr als 100 g ? Dann würden aber doch auch keine 70 Pfennig zu Stande kommen.

Schöne Grüße
Guido
 
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