Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
Pommes Am: 26.03.2013 18:50:36 Gelesen: 39127# 61@  
@ armeico [#60]

Hallo Arthur,

kannst Du mir sagen, was Du mit einem " Teil" meinst?

Ist es ein (kompletter) Gegenstand - etwas körperlich greifbares, so'n Ding halt, oder meinst Du eher nur einen Anteil, einen Ausschnitt, " nicht das Ganze" von etwas?

Zweite Frage, was ist in Deinen Augen "Copyright" und wodurch zeichnet es sich aus - was stellst Du Dir darunter genau vor?

Ich weiß, Nachfragen sind nicht "die Antwort", die Du erwartet hast, aber zuerst sollte man sicherstellen, dass man unter bestimmten Begriffen dasselbe versteht, bevor man eine Antwort gibt.

Aber zurück zu Deiner vermuteten Frage: Fotos von Gebäuden, Briefmarken und Vasen oder Teilen davon kannst Du (grds. und nach deutschem Recht) auch ohne Einwilligung/Genehmigung machen bis Du "schwarz und grau" wirst, ob mit oder ohne Stativ ist dabei völlig egal. Die eigentliche Frage ist: Was machst Du danach mit den Fotos?

Anders wäre das z. B. bei Deiner Nachbarin im Bikini oder auch ohne; davon solltest Du in der Regel nur mit ihrer Einwilligung ein Foto machen. ;-) Aber Du wirst Deine Nachbarin auch nicht als "Teil" bezeichnen!?

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3786
https://www.philaseiten.de/beitrag/63558