Thema: Recht: Copyright und Loriot - Verbot von Abbildungen im Internet !
drmoeller_neuss Am: 27.03.2013 19:54:02 Gelesen: 38969# 64@  
@ armeico [#60]

Bevor wir noch weiter diskutieren, sollten wir einen Blick auf den entsprechenden Paragrafen ("Panoramafreiheit") des Urheberrechtes wagen:

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.


Nun filetieren wir das Juristendeutsch in kleine Stücke:

"bleibend": Das sind alle Gegenstände und Gebäude, die sich dauerhaft und nicht nur vorübergehend an einem Ort befinden. Hier gibt es viele Zweifelsfälle. Denkmäler im Freien sind unproblematisch, auch wenn noch Urheberschutz besteht. Dürfen Schneemänner, parkende Fahrzeuge oder Plakatwände photografiert werden? Gerichte haben Christo und Jeanne-Claude die alleinigen Rechte an Bildern von dem von ihnen verhüllten Reichstages zugestanden. Eine im Grabstein eingelassene Vase darf auf einem öffentlichen Friedhof photografiert werden, in einer Kirche dagegen nicht.

"an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen": Du darfst von jedem Standpunkt im Freien fotografieren, den Du ohne Erlaubnis und ohne technische Hilfsmittel erreichen kannst (= "allgemein zugänglich"). Auch private Grundstücke fallen darunter, wenn sie ohne weitere Kontrolle oder Abgrenzung (z.B. ein Zaun) zugänglich sind, z.B. Parkplätze von Supermärkten. Von Deinem Fenster im ersten Stock aus kannst Du aber nicht fotografieren, da Dein Schlafzimmer (hoffentlich) kein öffentlich zugänglicher Raum ist. Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Du darfst also nicht die Kamera an eine zehn Meter lange Stange festbinden, und so "Luftaufnahmen" machen. Natürlich ist ein Stativ erlaubt, wenn das Bild prinzipiell aus der gleichen Lage aus auch ohne Stativ möglich wäre.

Im Umkehrschluss sind Innenaufnahmen nicht generell erlaubt. Hier übt der Eigentümer das Hausrecht aus, und kann entscheiden, wie und unter welchen Bedingungen fotografiert werden kann. Die Bayrische Schlösserverwaltung ist da sehr strikt, und verbietet generell das Photografieren. Viele Museen lassen sich eine nicht-kommerzielle Photografiererlaubnis für wenige Euros abkaufen.

Es wäre zu einfach, wenn an dieser Stelle Schluss wäre. Du darfst trotz Panoramafreiheit nicht einfach Promi-Häuser photografieren, weil deren Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Auf der anderen Seite kannst Du Dich auf die Pressefreiheit berufen, wenn Du von einer Wahlkampfveranstaltung in einer Versammlungshalle berichtest.

http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
 
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