Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
blaujacke Am: 06.04.2013 11:02:59 Gelesen: 1154376# 872@  
Ich habe gerade bei Pumpenmeier die "Nachtrags-Dienstanweisung für die Rohrpostboten im Bezirk Berlin" vom Januar 1898 erworben. In § 1 heißt es:

"Für die Bestellung von Rohrpostbriefen und Rohrpostkarten gelten im Allgemeinen die Vorschriften über die Bestellung von Telegrammen (vergl. § 32 u. f. der Dienstanweisung für Briefträger im Orts-Brief und Telegramm-Bestelldienst)."

Kennt oder hat jemand diese Dienstanweisung? Ich hätte davon gern eine Kopie!



Allen ein schönes Wochenende mit ein bißchen Sonnenschein!
 
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