Thema: Briefe bestimmen: DDR
StefanW Am: 29.04.2013 06:38:41 Gelesen: 26540# 10@  
@ Pete

Guten Morgen,

wenn ich mich richtig erinnere (habe meinen Katalog im Moment nicht hier), gilt die Bewertung für FDCs, nicht für (portogerechte) Briefe. Und für FDCs gilt (ich habe den folgenden Auszug von der BPP-Seite (http://www.bpp.de):

FDC: Diese Abkürzung steht für den englischen Begriff "First Day Cover" und bedeutet korrekt übersetzt Ersttagsumschlag (umgangssprachlich Ersttagsbrief). Es kann sich dabei um einen Brief (siehe dort) oder ein philatelistisches Erzeugnis (siehe dort) handeln. Der FDC ist mit Briefmarken frankiert, die am ersten Tag ihrer Gültigkeit mit einem Tages-, Sonder- oder speziell dafür geschaffenen Ersttags-(Sonder-)Stempel entwertet wurden. Man unterscheidet zwischen von der Post oder einem zur Postdienstleistung autorisierten Herausgeber und privat hergestellten FDC´s. (Quelle: http://bpp.de/de/begriffe//#Philatelistische_Erzeugnisse)

Viele Grüße

Stefan
 
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