Thema: Ebay Verkauf - gewerblich oder nicht ?
Richard Am: 02.06.2008 16:09:32 Gelesen: 66906# 20@  
Shqip vom Philaforum schreibt zu ihren Erfahrungen mit Ebay:

Ich hatte als intensive Sammlerin meine Dubletten über Ebay verkauft (denn es gibt irgendwann immer Überhänge) gerade, wenn man Sammlungen kauft, um die eigene Sammlung zu vervollständigen.

2006 erhielt ich eine Abmahnung von einem Anwalt, welcher mit einem Mandanten zusammenwirkte, der alles Mögliche auf Ebay anbot, also hier ein paar Münzen, dort ein wenig Schmuck, dann ein paar Briefmarken oder Kleidung, so richtig vielseitig, um im Sinne des Gesetzes potentieller Mitkonkurrent zu sein.

Ich hatte das Glück, rechtzeitig mit vielen weiteren privat agierenden Abgemahnten in Kontakt zu gelangen, wodurch das Ausmass der Abmahnwelle durch ein und denselben Abmahner wie Anwalt deutlich wurde.

Gleichwohl sind die Wettbewerbsgesetze nicht zu verachten !

Ab ca. 50 Verkäufen pro Monat, egal welche Erlössumme, oder Anschein von gewerbsmässigem Handeln, z.B. Shop oder regelmässige Angebote von Neuware, wirst Du als gewerbsmässig tätig eingeschätzt, offenbar auch vor Gericht.

Ich hatte in meiner Konfliktsituation Urteile ausgegraben, wo gerade bei Sammlern Ausnahmeregelungen gelten und ich hatte mich sinngemäss darauf berufen.

z.B. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870744.HTM

Ich konnte mit Hilfe eines Anwaltes (Kosten) sowohl die Abmahnkosten wie das weitere Verfahren abwehren.

Inzwischen scheinen mir die Gerichtsurteile insgesamt schärfer geworden zu sein, da etliche Personen regelmässig über Ebay als sog. Privatverkäufer Neuware anbieten und zu Recht ins Visier von Mitbewerbern mit gewerblicher Anmeldung und allen rechtlichen Auflagen wie Nachteilen geraten sind.

Auch im Ebay - Forum wird zu diesem Thema ein erbitterter Streit ausgetragen.

Aber wo bleiben wir puren Sammler in diesem Wettbewerbsdilemma ?

Steuern zahlen wir schon beim Erwerb der Marken, dann wiederum Kosten an Ebay, um überzählige Dubletten an den Sammler zu bringen und dann sagen Wettbewerbsbehörde oder Fiskus womöglich; das ist aber jetzt geschäftliches Gebaren, da muss ein (Klein-) Gewerbe angemeldet werden.

Als Privatbriefmarkensammlerin möchte ich aber keinesfalls, dass der von mir bewohnte Privatwohnsitz eine Geschäftsadresse wird mit Tel. Nr. und öffentlicher Anschrift.

Gott behüte, das geht mir als Privatsammlerin zu weit und ich schicke meine überzähligen Marken lieber nach Bethel bzw. kaufe erst gar keine Briefmarken mehr und werde werthaltige Marken unter dem Fliederbusch vergraben (in einer Kassette natürlich - großes Grinsen).

Gruss Shqip ( nachdenklich )
 
Quelle: www.philaseiten.de
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