@ Lothar Schrapp
[#5]Der Sinn des Einbruchs, na ja, dürfte meiner Ansicht nach nicht in der primären Absicht geschehen sein, Kundendaten zu stehlen. Man nimmt dann aber, was man kriegt. Das Schreiben des Verlags auf jeden Fall gut aufbewahren und ein Lob an den Verlag, seine Kunden zu informieren.
Eine Bitte an die Justiz: Harte Strafen für solche 10-Gebote-Brecher.
10Parale