Thema: Auktionen: Was bedeutet ein Verkauf gegen Gebot ?
Richard Am: 31.05.2013 08:33:25 Gelesen: 15610# 1@  
Sammler sollten sich auskennen und vorher informieren, wenn sie Marken, Belege oder Sammlungen auf Tauschtagen, im Versand- und Ladenhandel oder bei Auktionsfirmen erwerben oder verkaufen wollen. Dies könnte Mißverständnisse, vor allem aber auch finanzielle Enttäuschungen vermeiden, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.

Heiko Schneider von der Fachstelle Sammlerschutz berichtet in den Verbandsnachrichten des Landesverbandes Hessen: [1]

"Ein Sammler lieferte seine mehrbändige Sammlung mit rein rechnerisch hohem fünfstelligen Michelwert bei der Auktionsfirma Rauhut ein. Der Ausruf erfolgte gegen Gebot.

Nach Abzug der Provision etc. verblieb ein Verkaufserlös von ca. 250 Euro. Der Sammler löste den entsprechenden Scheck ein und wandte sich mehrere Monate später an mich, weil er sich betrogen fühlte.

Die Firma Rauhut verwies jedoch auf ihre Geschäftsbedingungen, nach welchen bei Ausruf gegen "Gebot" der Zuschlag an den Meistbietenden unabhängig von der Höhe des Gebotes erfolgt. Diese Praxis ist auch allgemein üblich und nicht zu beanstanden. Der Einlieferer hätte schließlich im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, einen bestimmten Ausrufpreis festzulegen.

In diesem Zusammenhang ist auch anzuraten, den wirklichen Wert einer Sammlung realistisch einzuschätzen und sich nicht an hohen Katalogpreisen zu orientieren, die z.B. bei teuren Farbvarianten nur für kompetent geprüfte Stücke gelten."

Soweit der Beitrag von Heiko Schneider. Bleibt mir nur noch die Frage an die Mitglieder, welche Erfahrungen sie beim Kauf oder Verkauf gegen Gebot gemacht haben. In diesem Thema bitte nicht über "normale Auktionen" mit Mindest- oder Schätzpreis schreiben.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philatelie-hessen.de/verbandsnachrichten/nachrichten_htm/170.html (Seite 16)
 
Quelle: www.philaseiten.de
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