Thema: Auktionen: Was bedeutet ein Verkauf gegen Gebot ?
hajo22 Am: 20.06.2013 22:52:59 Gelesen: 14855# 10@  
@ christel [#9]

Das kann nicht sein. Ich habe hier eine aktuelle Rechnung eines namhaften Auktionshauses, das mir folgende Rechnung aufmachte:

Zuschlag: 270 €
+ 20% Prov. 54 €
+ Losgeb. 2 €
+ Porto +
Vers. 5 €
---------------------
Summe 331 €
+ 7% MWSt 23,17 € (aus allen Positionen)
---------------------
Gesamt 354,17 €
= 31,17 % Nebenkosten bzw. 84,17 €.

Also Porto und Versicherung wurden auch der MWSt unterworfen. Du rechnest hier Selbstabholung, das ist eher selten geworden. Wer hat schon die Zeit und die Lust z.B. schnell mal von München nach Hamburg zu fahren und ggf. leer auszugehen. Außer Spesen dann nichts gewesen. Wegen der Portokosten macht man das nicht.

@ bignell [#8]

Das ist richtig, das gilt immer. Ich will damit nur sagen, daß man auch bei vermeintlich günstigen "Gebotslosen", genau nachrechnen sollte, wo man letztlich landet.

Ich bin sehr skeptisch bei Gebotslosen. Ich kann nur empfehlen einfach mal darüber nachzudenken, was da alles möglich ist.

Bei Höchstgebotszuschlag muß man sich klar sein, daß das abgegebene Gebot als Zuschlag zählt, auch wenn kein Anderer geboten hat.

Schönen Abend.
Jochen

Ich sehe gerade, ich habe vergessen die Schlußfolgerung noch darzulegen: Man sollte bei solchen Auktionen tunlichst persönlich anwesend sein.
 
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