Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
christel Am: 02.07.2013 18:19:10 Gelesen: 109841# 11@  
@ christel [#46]

Nur noch zur Ergänzung: "Sp"errgut

"Für die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das Porto (nicht aber Portozuschlag und Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Pakete, die in irgendeiner Ausdehnung 1 1/2 m überschreiten oder die in einer Ausdehnung 1 m, in einer anderen 1/2 m überschreiten und dabei weniger als 10kg wiegen. Ferner diejenigen Pakete, die bei der Verladung einen unverhältnismäßig großen Raum oder eine besonders sorgsame Behandlung erfordern, z.B. Körbe mit Pflanzen, Käfige (leer oder mit lebenden Tieren), leere Zigarrenkisten in großen Bunden, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflechte, Fahrräder u. dgl."

Und somit haben wir ja auch in deinem Fall eines der klassischen Sperrgüter, denn die Paketkarte zeigt es uns deutlich:

Anbei: 1 Velozipedtheil

Christel
 
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