Thema: Bund: Wird gestohlene Makulatur im Michel gelistet und bewertet ?
Richard Am: 03.07.2013 08:09:49 Gelesen: 11882# 1@  
In einem anderen Forumthema hat sich ein Auktionator zur ungezähnten Bund Michel Nr. 2209 U wie folgt geäußert:

Gemeint war wahrscheinlich die berühmte „Katharina von Bora“, Nr. 2029 U, im Kleinbogen, die aus gestohlener Makulatur stammt, zu tausenden am Markt und nicht handelsfähig ist, was der Michel auch die Herausnahme einer Katalogbewertung unterstreicht.

Dem wollte ich nachgehen und habe gestern bei Michel wie folgt angefragt:

In einem anderen Forum schreibt ein sehr renommiertes Auktionshaus über Bund MiNr. 2029 U:

"Gemeint war wahrscheinlich die berühmte „Katharina von Bora“, Nr. 2029 U, im Kleinbogen, die aus gestohlener Makulatur stammt, zu tausenden am Markt und nicht handelsfähig ist, was der Michel auch die Herausnahme einer Katalogbewertung unterstreicht." [1]

Dazu meine Fragen:

Im Deutschland Spezial 2013 wird auf Seite 1118 die Michel-Nr. 2029 U = ungezähnt mit postfrisch 400 Euro bewertet und als Brief ohne Preisansatz aber als bekannt.

(1) Ist der Michel Redaktion bekannt, ob / daß es sich bei 2029 U um gestohlene Makulatur handelt ?

(2) Wenn dies bekannt ist, warum wurde dann im neuen Deutschland Spezial nicht in einer Fußnote darauf hingewiesen ?

(3) Wird allgemein und besonders in diesem Fall gestohlene Makulatur im Katalog weiter aufgeführt oder bewertet ?

(4) Sind zur 2029 U seit Erscheinen des Katalogs Informationen bekannt geworden, die bei Drucklegung noch nicht bekannt waren ?

Für eine baldige Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Schöne Grüsse, Richard


Dieser 10-er Bogen soll, so im anderen Thema der Philaseiten, von einem Hamburger Händler für 2.000 DM, also rund 1.000 Euro, geliefert worden sein. Möglicherweise handelt es sich um einen Händler, gegen den nach Aussage des BPP (Prüferbund) Präsidenten Geigle seit Jahren die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Interessant ist die Frage, ob es sich um einen unerkannt verkauften versehentlich nicht gezähnten Bogen handelt, worauf das U im Michel hinweist, oder um gestohlene Makulatur, an der vom Käufer kein Eigentum erworben werden konnte.

Zitat: Hierbei ist zunächst zu beachten, dass man an gestohlenen Sachen nicht wirksam Eigentum erlangen kann. Eigentümer bleibt in der Regel immer die Person, welcher die Ware gestohlen wurde. Der wahre Eigentümer hat hier stets einen Anspruch darauf, dass der Käufer die Sachen an ihn als Eigentümer heraus gibt. Den Kaufpreis muss der Eigentümer dem geprellten Käufer selbstverständlich nicht erstatten.

(Quelle: http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/278.html

Der Sammler hätte somit bei gestohlener Makulatur diese an den Hamburger Händler zurückgeben und seinen Kaufpreis von 2.000 DM, also rund 1.000 Euro, zurückverlangen können.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/5621
https://www.philaseiten.de/beitrag/68420