@ Algebra
[#2]Wenn das Gebiet nicht durch einen BPP-Prüfer besetzt war, dann durfte ein BPP-Prüfer (ohne Zusatz BPP) diese Marken mit seinem Prüfstempel versehen. Das ist dann aber keine BPP-Prüfung gemäß Prüfordnung.
Die zweite Möglichkeit ist die missbräuchliche Verwendung des Signierstempels bzw. eine Signierstempelfälschung.
Beste Sammlergrüsse!
Lars