Thema: Auktionsfirmen: Kein Reklamationsrecht auf Sammlungen und Großlose
JFK Am: 12.08.2013 13:56:00 Gelesen: 5131# 2@  
@ hajo22 [#1]

Hallo Jochen,

Sammlungen, Sammellose, grössere Posten und Lots dürften bei den meisten Auktionatoren wegen Mängel an einzelnen Marken vom Reklamationsrecht ausgenommen sein und werden daher oftmals auch "wie besehen" angeboten.

Ich habe in einigen Katalogen, die gerade so in Reichweite waren (Rauhut/ Veuskens/ Harlos/ Hadersbeck/ Rauss & Fuchs), mal die Versteigerungsbedingungen durchgelesen und in Bezug auf Sammlungen und Sammellose findet sich bei allen ein Reklamationsausschluß mit diversen Unterschieden in der Diktion bzgl. Details und Umfang.

Hier einige auszugshafte Beispiele dazu:

- Bei Sammlungen, Sammellosen oder Großlosen sind Rügen jeder Art, insbesondere Mängelrügen wegen Qualität oder Quantität, ausgeschlossen. Die Beschreibungen bei den Sammellosen sind lediglich Hinweise, es wird wie besehen verkauft.(Veuskens-Auktion 80)
- Sammlungen, Posten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.(Hadersbeck-Auktion 49)
- Bei Sammlungen, Lots, Posten oder sonstigen Großlosen sind Reklamationen jeglicher Art, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. ... Gebotslose werden stets "ohne Obligo" und ohne Reklamationsrecht angeboten.(Raus&Fuchs-Auktion 150)
- Sammellose werden stets "wie besehen" versteigert und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein.(Harlos-Auktion 31)
- Bei Sammellosen beziehen sich die dazu gemachten Angaben nicht auf eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinne. Der Auktionator übernimmt auch keinerlei Garantie für einzelne Marken und deren Qualitäten, wenn diese aus Sammellosen stammen. Formulierungen wie "postfrisch" oder "komplett" geben den Eindruck von Stichproben wieder, sind aber keinerlei Zusicherung. Alle Sammellose werden nur so versteigert, wie sie sind.(Rauhut&Kruschel-Auktion 151)


Kleine Anmerkung meinerseits:

Der Beitrag [#1] wie auch dieser hier gehören doch wohl eher in ein eigenes Thema "Probleme mit Auktionsfirmen", mit der Beliebtheitsabfrage selbst haben sie ja nicht direkt was zu tun.

Hier gebe ich allerdings ausserdem zu bedenken, dass wir hier Gäste sind auf Richard´s philaseiten, insoweit bei allem verständlichen Unmut in Wortwahl und Darstellung fair und sachlich bleiben und auch nicht dazu beitragen sollten, dass Richard rechtliche Probleme bekommt, gleiches gilt natürlich auch für den jeweiligen Autor des Beitrags selbst.

Beste Grüße & weiterhin einen guten Start in die Woche

Jürgen (JFK)
 
Quelle: www.philaseiten.de
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