Thema: Auktionsfirmen: Kein Reklamationsrecht auf Sammlungen und Großlose
Richard Am: 12.08.2013 15:43:07 Gelesen: 5052# 5@  
@ JFK [#2]

Der Beitrag [#1] wie auch dieser hier gehören doch wohl eher in ein eigenes Thema "Probleme mit Auktionsfirmen", mit der Beliebtheitsabfrage selbst haben sie ja nicht direkt was zu tun.

Hallo Jürgen,

der Beitrag wurde in neues Thema verschoben.

Hier gebe ich allerdings ausserdem zu bedenken, dass wir hier Gäste sind auf Richard´s philaseiten, insoweit bei allem verständlichen Unmut in Wortwahl und Darstellung fair und sachlich bleiben und auch nicht dazu beitragen sollten, dass Richard rechtliche Probleme bekommt, gleiches gilt natürlich auch für den jeweiligen Autor des Beitrags selbst.

Der o.g. Beitrag von Jochen war harmlos. Daß keine Reklamationen möglich sind, stand in den Konditionen der Auktion, bevor Jochen die Aufträge erteilt hat oder erteilen wollte. Mit einer Auftragserteilung wurden sie als verbindlich anerkannt. Wer mit solchen Konditionen nicht einverstanden ist, darf bei der Firma nicht kaufen.

Allgemein: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wenn, wie im Auktionsthema zur Firma Rauhut und Kruschel ganz erhebliche Anschuldigungen verbreitet werden bin ich selbstverständlich auf Anfrage gegenüber der Firma verpflichtet, Name und Adresse des Autors mitzuteilen. Sind die Anschuldigungen in erheblichem Umfang falsch, darf der Autor eine zivilrechtliche Klage in fünfstelliger Höhe erwarten.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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