Thema: Auktionsfirmen: Kein Reklamationsrecht auf Sammlungen und Großlose
Wim Ehlers Am: 12.08.2013 20:29:21 Gelesen: 4940# 8@  
Liebe Auktions-Anbieter,
liebe Auktions-Käufer,

Eure Aufregung in verschiedenen Threads dieses Forums verstehe ich nicht wirklich, denn lesen können wir doch alle! Und wie bei anderen Käufen und Verkäufen - ob im Internet, oder in der realen Welt - gibt es Regeln, an die sich immer beide Seiten zu halten haben. Auch wenn es manchmal mühsam ist: Auch das Kleingedruckte gehört zu einem Vertrag von zwei Parteien!

Wenn ich etwas einem Auktionshaus übergebe zur Versteigerung, sorge ich dafür, dass ich ein Protokoll über das bei der Einlieferung vereinbarte Erlösziel vom Auktionshaus unterschrieben bekomme. Wird das vom Auktionshaus abgelehnt, suche ich mir ein anderes so lange, bis meine Vorstellungen akzeptiert sind.

Nicht wirklich erstaunlich ist es, dass hier Beschwerden immer nur dann kommen, wenn ein Verkäufer nicht das erreicht, was er sich vorher ausgerechnet hat. Ein Käufer, der jedoch auf gleichem Wege ein Schnäppchen gemacht hat, beschwert sich niemals. Und oft sind Verkäufer auch als Käufer tätig.

Mein Fazit: Lesen, lesen, lesen ... und dann erst anbieten ...

Beste Grüße
Wim
 
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