Thema: Auktionsfirmen: Falsch beschriebene Lose
drmoeller_neuss Am: 14.08.2013 14:24:34 Gelesen: 9935# 3@  
@ Richard [#2]

Erst einmal der Verweis auf das diskutierte Angebot:

http://www.philasearch.com/de/i_9092_5464/Franz_ssische_Zone_Baden/michel_Bl.1B.html?breadcrumbId=1376476567.2302

Wenn ich die verschwurbelte Antwort von Herrn Arbeiter richtig interpretiere, geht der Auktionator selbst davon aus, dass der Stempel nicht echt ist. Statt "ungepr. daher w.B." könnte man auch "Stempel fraglich" oder sogar "Stempel falsch" schreiben. Das würde die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen nicht überschreiten, und jeder Sammler wüsste, wo er daran ist.

Letztlich richtet sich dieses Angebot ohnehin nur an " Sammler, die sich keinen attestierten Block (sprich echten Block - von mir ergänzt) leisten können". Diesem Kundenkreis scheint es egal zu sein, ob der Stempel echt oder falsch ist.

Mich würde eine Stellungnahme des APHV-Präsidiums interessieren, da die Firma Arbeiter Mitglied des APHV ist. Entspricht die Losbeschreibungen den APHV-Richtlinien? Vielleicht kann der Forenbetreiber diese anfordern und hier veröffentlichen.

An dieser Stelle zum Thema "Gefälligkeitsstempel", ich zitiere die Definition aus stampswiki (http://www.stampswiki.de)

Von einem Gefälligkeitsstempel spricht man, wenn ein echter und zeitgerechter Stempelabschlag auf einer zu dem Zeitpunkt gültigen Briefmarke abgeschlagen wurde, ohne das dafür die postalische Beförderungsdienstleistung in Anspruch genommen worden wäre.

Wird ein Abschlag von einem echten Stempelgerät auf einer ungültigen Marke angebracht, ist der Abschlag als Falschstempel zu betrachten.


Und meine Ergänzung, die eigentlich selbstverständlich ist: Ein mit einem nachgemachten Stempelgerät angebrachter Abschlag ist kein Gefälligkeitsstempel, sondern ein Falschstempel. Wenn Arbeiter diesen Block als "Gefälligkeitsgestempelt" anbietet, weil das Zeichen für Gefälligkeitsgestempelt angebracht ist (zumindest in der Beschreibung im Internet ist dies nicht der Fall), kann er den Kaufvertrag nicht mit einem falsch gestempelten Block erfüllen.

Die Frage, ob ein Block falsch gestempelt ist, ist übrigens eine Tatsachenentscheidung. Diese Tatsache kann jeder feststellen, der sich mit dem Sammelgebiet entsprechend auskennt und über Quellen und Vergleichsmaterial verfügt. Dazu muss man kein Prüfer sein. Es mag sein, dass Gerichte (oder Käufer) nur die Aussagen von vereidigten Prüfern akzeptieren. Es ist auch richtig, dass die Aussage "Stempel echt" von einem Bundesprüfer einen höheren (finanziellen) Stellenwert hat, als die gleiche Aussage von Herrn Weckele. Es ändert aber nichts an den Tatsachen. Darüber kann Richard auch im Forum nicht demokratisch abstimmen lassen.

Fazit: Für mich bleibt auch nach der Antwort von Herrn Arbeiter ein fader Beigeschmack, ob hier wirklich alle Sorgfaltspflichten erfüllt wurden, um den Sammler vor Schaden zu bewahren. Herr Arbeiter muss letztlich selbst wissen, was er anbietet und an welches Publikum er sich richtet. Jeder Sammler muss seine persönlichen Konsequenzen daraus ziehen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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