Thema: Unterliegen Abbildungen von Absenderfreistempel dem Urheberrecht ?
drmoeller_neuss Am: 15.08.2013 17:57:03 Gelesen: 5929# 2@  
Die grafische Gestaltung eines Absenderfreistempels kann dem Urheberrecht unterliegen, wenn eine bestimmte Gestaltungshöhe überschritten ist. Das Veröffentlichen eines Absenderfreistempels könnte schon gegen das Urheberrecht verstossen. Du kannst also nicht einfach hingehen, einen besonders schönen Absenderfreistempel auf Kaffeetassen drucken lassen und verkaufen. Ich weiss aber nicht, um was es genau in dem anderen Forum geht und in welcher Form der Absenderfreistempel gezeigt wurde. In einem philatelistischen Forum geht es primär um die Postbeförderung. Der gezeigte Absenderfreistempel ist nur "Beiwerk", ein Verstoss gegen das Urheberrecht dürfte nicht gegeben sein ("Zitat" siehe § 51 UrhG).

Ich gehe aber davon aus, dass der genannte bayrische Briefmarkensammlerverein nicht die Rechte an den Motiven der Absenderfreistempel hat. Ein einfacher, nicht bearbeiteter Scan geniesst keinen urheberrechtlichen Schutz. Wer im Internet Scans klaut, setzt sich natürlich der Gefahr aus, aus Unwissenheit die Rechte Dritter zu verletzen. An der Person, die mit der Veröffentlichung des Scans bereits ebenfalls gegen das Urheberrecht verstossen hat, kannst Du Dich nicht schadlos halten. Der Rechteinhaber hat aber in einem solchen Fall gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erbeutet und kann auch zweimal abkassieren.

Eine andere Frage ist das Zeigen von Adressen. Hier könnte gegen das Persönlichkeitsrecht und ggf. auch gegen das Datenschutzgesetz verstossen werden. Im Zweifelsfall, wenn die Einwilligung der Person nicht vorliegt, besser die persönlichen Angaben auf einem Briefumschlag abdecken.

Das Urheberrecht ist ein juristisches Minenfeld mit leider oft hohen Streitwerten. Im Zweifelsfall sollte man lieber einmal zurückstecken und auf eine Abbildung verzichten.
 
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