Mein Scherflein dazu:
Ein Brief von der "Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt", Versendungsform "Förmliche Zustellung" (also mit Postzustellungsurkunde), der - wollen wir wetten? - beim Empfänger wohl kaum Entzücken hervorgerufen haben dürfte.
Phile Grüße
EdgarR