Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
Kavalier15 Am: 06.10.2013 09:28:52 Gelesen: 61087# 1@  
Der Tausch begann – wie so oft über Philaseiten – mit dem gegenseitigen Abgleich von Fehllisten. Dann schickte Tauschpartner A per Einschreiben eine Markensendung an Tauschpartner B. Im Gegenzug erfolgte die Ausgleichsendung im Wert von rd. 143,00 Michel/EUR als Übergabeeinschreiben. Diese Sendung erreichte den Adressaten nicht.

Folgendes war geschehen: Der Adressat (Tauschpartner A) war am Sonnabend, dem 28.09., nicht zu Hause als die Sendung zugestellt werden sollte. Er fand einen Abholschein im Briefkasten vor und wollte den Brief am Montag, dem 30.09., unter Vorlage des Abholscheins bei seiner Postfiliale in Empfang nehmen. Doch hier war der Brief nicht auffindbar. So stellte er denn einen Nachforschungsauftrag. Der Absender tat das Gleiche. Er besitzt ja den Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer.

Diese Anträge erfolgten mehr der Form halber. Im Grunde waren sie nicht notwendig. Denn die Sendung war ja nachweislich am Zielort angekommen und muss sich am 28.09. in der Posttasche des Zustellers (nehmen wir an, er ist männlich) befunden haben. In der Regel gibt er die nicht zustellbare Sendung in der Postfiliale ab, wo sie vom Adressaten gegen Vorlage des Abholscheins oder Personalausweises abgeholt werden kann. Geschieht das nicht, geht sie an den Absender zurück. Das Procedere ist bekannt.

Zu klären wäre, ob der Zusteller den Einschreibebrief bei der Postfiliale abgab bzw. ob er dort in Empfang genommen wurde. Dies ließe sich durch Befragung der Beteiligten feststellen. Der Absender bekam den Brief jedenfalls nicht wieder zurück.

Beide Tauschpartner würden sich über Meinungsäußerungen freuen. Wer hat schon mal Ähnliches erlebt? Gibt es eine Entschädigung, falls der Brief verschwunden bleibt? Was lässt sich noch tun?
 
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