@ Richard
[#2]Selbst Schüler mit einer ausgeprägten Lese-Rechtschreib-Schwäche (in Neusprech: LRS) sollten den Unterschied in der Umschrift "Schleswig-Holstein" (Mi12) und "Herzogth. Schleswig" (Mi17) innerhalb einer zumutbaren Zeit herausarbeiten können.
Was die Atteste von Herrn Eichele angeht, so sind seine Kenntnisse von den Sammelgebieten, die ich beackere, als bescheiden einzustufen. Man muß immer aufpassen was und wie (Formulierungen) er attestiert! Ohne eigene Kenntnisse würde ich mich niemals auf seine Atteste verlassen.
Gruß
wuerttemberger