Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
Stefan Am: 08.10.2013 21:20:26 Gelesen: 60929# 6@  
@ Kavalier15 [#11]

Denn die Sendung war ja nachweislich am Zielort angekommen und muss sich am 28.09. in der Posttasche des Zustellers (nehmen wir an, er ist männlich) befunden haben. In der Regel gibt er die nicht zustellbare Sendung in der Postfiliale ab, wo sie vom Adressaten gegen Vorlage des Abholscheins oder Personalausweises abgeholt werden kann.

Bist du dir sicher, dass ausschließlich der Postbote der "Schuldige" sein könnte? Gerade in größeren Städten erscheint es mir sinnvoll, dass unzustellbare Sendungen wie Übergabeeinschreiben (da der Empfänger während des Zustellversuchs nicht angetroffen wurde) nicht vom Postboten selbst in der DPAG-Filiale abgegeben werden sondern an den Zustellstützpunkt der DPAG zurückgehen, von dort aus zusammen mit weiteren unzustellbaren Sendungen, DPAG-Kistenleergut usw. von einem Fahrer abgeholt und an das nächstgelegene Briefzentrum der DPAG transportiert werden. Vom Briefzentrum aus erfolgt eine Zusammenfassung aller unzustellbaren Übergabeeinschreiben (sortiert nach zuständiger DPAG-Filiale) aus den verschiedensten Zustellbezirken/Postleitzahlen innerhalb des Postleitbereiches sowie der anschließende Transport an die jeweilige DPAG-Filiale. in der Filiale selbst liegt die Sendung am darauffolgenden Werktag ab 9 Uhr (oder 11 Uhr oder ...) zur Abholung durch den Empfänger bereit.

Es kommt in der Praxis durchaus vor, dass die für die Bereitstellung zuständige DPAG-Filiale nicht innerhalb der gleichen Postleitzahl liegt wie die Anschrift des Empfängers sondern man als Empfänger auch ein Weilchen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Auto fahren muss, um die Sendung abholen zu können.

Gruß
Pete
 
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