Thema: Württemberger Nachbarorts- und Oberamtsverkehr bis 1919
bekaerr Am: 05.11.2013 08:45:57 Gelesen: 17013# 1@  
Hallo zusammen,

auf Anregung von wuerttemberger, hier also das neue Thema zur Abgrenzung vom "Nachbarortsverkehr der Deutschen Reichspost vom 1.4.1900 - 5.5.1920"

Hintergrund: Die Postrechte des Königreichs Württembergs gingen erst 1920 auf die Reichspost über. Dennoch verzichtete die Königl. Württembergische Post ab 1902 - anders als die Königlich Bayerische Post - ab 1902 auf die Herausgabe eigener Briefmarken und benutzte Reichspostmarken. (Ob diese eigentlich als württembergische Marken betrachtet werden müssten, da sie ja von der württembergischen Post verkauft wurden, ist eine andere Frage)

Ich möchte zum Einstieg hier einen Beleg zur Diskussion stellen, bei dem ich mir hinsichtlich der Porto- und Gebührenberechnung nicht sicher bin:



Hin-Brief mit Zustellungsurkunde von Öhringen nach Neuenstein, 10.7.1919, frankiert mit 35 Pf

Geht man davon aus, dass die Gebühren für die förmliche Zustellung in Württemberg gleich hoch waren wie im Reichspostgebiet (20 Pf), verbleiben 15 Pf für den Hin-Brief und die Rücksendung. Beide Orte gehören zum Oberamt Öhringen, es gilt also der ermäßigte Tarif von 7 1/2 Pf für den Hin-Brief. Bleiben 7 1/2 Pf für die Rücksendung. Das würde bedeuten, dass in Württemberg, anders als im Reichspostgebiet, schon vor dem 1.10.1917 das Porto für die Rücksendung von 5 Pf auf 7 1/2 Pf angehoben wurde. Ist diese Deutung richtig?

Beste Grüße,
Bernd
 
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