@ wuerttemberger
[#2]
Der Beleg ist von 1917! Stimmt, Pardon.
Kannst Du auch etwas zur Gebührenberechnung sagen? Stimmt meine Theorie? Das Postgebühren Handbuch von Michel hilft da leider nicht weiter.
Und weil Du es schon angesprochen hast: Hast Du Informationen darüber, welche Nachbarortspaarungen ab 1919 von der Postverwaltung zugelassen wurden? Ich bin bisher bei der Quellensuche leider nicht fündig geworden. Ich hatte vor längerer Zeit auch einmal bei der ARGE Württemberg angefragt, aber dort konnte mir auch niemand nähere Auskunft geben.
Besten Gruß,
Bernd