Thema: (?) (49) Schweiz Nachportomarken und Nachportotarife seit 1878
remstal Am: 12.11.2013 17:09:00 Gelesen: 41895# 12@  
Hallo,

nochmals ein Versuch einer Klärung.

Es galt der Grundsatz, dass die doppelte fehlende Taxe zu erheben war und zwar umgerechnet auf die Landeswährung. Bezugsgröße für die Umrechnung waren die jeweiligen einfachen Auslandsbrieftaxen. Wenn der Brief wirklich doppelt schwer war und daher 40 Pf. kostete, lautet die Umrechnungsformel:

40 (erforderliche Taxe) minus 20 (frankiert) mal 25 (Schweizer Auslandsbriefporto) mal 2 (das Doppelte)geteilt durch 20 (Deutsches Auslandsbriefporto) = 50 Rp. wie Nachgebühr.

Frdl.Gruß
remstal
 
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