Thema: Rohrpostbelege
cartaphilos Am: 15.11.2013 20:42:01 Gelesen: 1103995# 922@  
@ blaujacke [#921]

Guten Abend,

da bin ich mal wieder. Hab das Jahr über vieles andere Philatelistische geschrieben.

Wenn wir uns nun diese Formblätter einmal anschauen, dann müssen die meines Erachtens im Zusammenhang mit allen mehr oder weniger zeitgleich hergestellten Rohrpost-Drucksachen und -Ganzsachen der Deutschen Reichspost betrachtet werden.

Stellen wir einmal die Fakten zusammen:

1. Diese Rohrpostkarten-Vordrucke wurden laut Druckvermerk im Monat 1.1925 in Auftrag gegeben. Ob sie kostenlos abgegeben wurden oder eine Formblattgebühr erhoben wurde, ist bisher unbekannt.
2. Zur gleichen Zeit gab es keine amtlichen Rohrpostkarten-Ganzsachen.
3. Eine Rohrpostbrief-Ganzsache (RU 12) wurde im Jahre 1926 verausgabt.
4. Die Rohrpostkarten-Ganzsache (RP 23) folgte erst im Jahre 1928.
5. Es folgte die Rohrpostganzsachenkarte RP 24 im Jahre 1929.
6. Mit dem RU 12 stellte die Post die Herausgabe von Rohrpostbrief-Ganzsachen ein. Die Wertstempel "Berühmte Deutsche", darunter auch der 40-Pf-Leibniz, wurden Mitte 1933 ungültig.
7. Seit 12.1931 produziert die Post Rohrpost-Umschlagformulare (violettrosa). Diese wurden gemäß Mitteilung gegen eine Gebühr vom 1 Pf abgegeben.
8. Seit 9.1934 produziert die Reichspost lachsrote Rohrpost-Umschlagformulare

Betrachten wir die mir verfügbaren, gebrauchten Rohrpostkarten-Formulare, dann fällt auf, daß deren Verwendung meistens vor der Herausgabe amtlicher Rohrpostkarten-Ganzsachen aus dem Jahre 1928 liegt:



a. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 12.8.1926 ab Berlin W9 nach Berlin-Pankow



b. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 31.10.1926 ab Berlin W35 nach Berlin-Charlottenburg 4



c. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 16.1.1927 ab Berlin W9 nach Berlin NW21



d. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 2.5.1927 Wilm 1 nach Halensee



e. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 10.5.1927 Berlin 68 - HTA



f. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 3.6.1927 ab Berlin SW19 nach Berlin-Charlottenburg 4



g. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 28.6.1927 ab Berlin C25 nach Berlin Halensee



h. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 4.9.1927 ab Berlin O17 nach Berlin O27



i. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 24.9.1927 W9 nach Chab 1



j. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 30.6.1928 ab Berlin W56 nach Berlin-Steglitz



k. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 21.8.1928 ab Berlin NW58 nach Berlin-Steglitz



l. amtl. Rohrpostkartenformular C 154b (1.25) vom 14.9.1929 ab Berlin-Schöneberg 4 nach Berlin W57

Verwendungen dieses Formblatts nach dem Erscheinen der RP 23 (die ab dann das Gros der verwendeten Rohrpostkarten ausmacht) sind bisher nur spärlich zu belegen, denn nunmehr konnte man eine freigemachte Rohrpostkarte zu 55 Pf bei der Post erwerben. [auch die neu hinzugefügten 3 Formulare bestätigen diese These]



RP 23 31.3.1928

Genau umgekehrt verhält es sich nun mit den Rohrpost-Umschlägen. Solange der RU12 noch am Schalter erhältlich war, gab es keine Notwendigkeit, postamtliche Alternativen zu ersinnen.

Dies geschah doch mit dem absehbaren Ende der Verfügbarkeit der Rohrpostumschläge und der Entscheidung, keine Umschläge mit einer wegen der Portoerhöhung jetzt erforderlichen Kombination aus Wertstempeln der Präsidentenserie (8 + 50) aufzulegen.

Stattdessen wurde mit Druckvermerk 12.31 ein amtlicher Rohrpostumschlag aufgelegt, der ab dem Jahre 1934 durch einen neuen in roter Farbe bzw. in lachsfarben mit zinnoberrotem Aufdruck abgelöst wurde. Zu diesem Zeitpunkt war ja auch die RP25, gleichfalls in lachsfarben mit zinnoberrotem Aufdruck und Wertstempel Hindenburg Medaillon herausgegeben worden.

Während nunmehr keine Rohrpostkartenformulare mehr nachgewiesen werden können (gegeteilige Meldungen bitte hierher) ist die Liste von verfürbaren oder freigemachten Rohrpostumschlagsformularen jetzt ebenso lang, wie zuvor die der Rohrpostkartenformulare:



1. amtl. Rohrpostumschlagformular, ungebraucht, Druckvermerk: "Adler (12.31) Δ C 362"



2. amtl. Rohrpostumschlagformular, ungebraucht mit Druckvermerk "Adler (12.31) C 362 (doppelt unterstrichen)"



3. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (12.31) C 362 (doppelt unterstrichen)", vom 4.7.1933 ab Berlin W9 nach Berlin-Lichterfelde



4. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (12.31) C 362 (doppelt unterstrichen)", vom 22.3.35 Bln Wilmersdorf 1



5. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (12.31) Δ C 362" als Ortsdoppelbrief, 2 Pf überfrankiert, vom 24.6.35 ab Berlin NW7 nach Berlin SW11
Briefe der 2. Gewichtsstufe waren gemäß den "Posthinweisen" im postamtlichen Straßenverzeichnis von Berlin seit Anfang 1935 zulässig



6. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (12.31) Δ C 362" vom 17.4.1936 ab Berlin NW52 nach Berlin-Schöneberg



7. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (12.31) Δ C 362" vom 5.5.1936 ab Berlin W66 nach Berlin-Friedenau



8. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (12.31) Δ C 362" vom 19.3.37 ab Berlin N67 nach Berlin-Steglitz



(9.) amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (12.31) Δ C 362" als Postsache vom 15.7.1938 ab Weidenfels

Es ist zu beachten, daß die folgenden Rohrpostumschläge mit zwei verschiedenen Druckvermerken des gleichen Jahres vorkommen: nämlich mit und ohne Formatbezeichnung "Din A 6".



10. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler(9.34) Δ C 362 Din A 6"



11. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (9.34) Δ C 362" vom 17.2.1937 ab Charlottenburg 6 nach Berlin C2



12. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (9.34) Δ C 362" vom 13.4.1937 ab Berlin C TA Börse nach Berlin-Charlottenburg 5



13. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (9.34) Δ C 362" vom 30.9.1937 ab Berlin NW7 nach Berlin-Neukölln



14. amtl. Rohrpostumschlagformular, DV "Adler (9.34) Δ C 362 Din A 6" vom 20.4.1940 ab Berlin-Charlottenburg 2 nach Berlin SW11

So weit für heute. Ich bin sicher, daß es noch viel mehr gibt.

Ihr werdet gemerkt haben, daß ich noch ein paar Formulare abbildungsmäßig hinzugefügt habe. Diese haben jedoch an den Grundaussagen nichts geändert.

Einen schönen Tag noch
 
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