Thema: (?) (583) Formulare der Post
hwn Am: 01.07.2008 15:17:23 Gelesen: 537308# 47@  
@ duphil [#44]

Du legst hier die Finger in offene Wunden. Ich habe zwar eine Anfrage an einige Sammlerfreunde laufen, aber leider noch keine Antwort.

Sicher ist, dass es sich hier nicht um eine Nachgebühr, sondern eher eine Strafgebühr für das Vergehen der Verwendung einer bereits entwerteten Briefmarke handelt. Die Nachgebühr dürfte bereits der Empfänger des Briefes mit der 10 Pfg.-Marke bezahlt haben.

Genaueres darüber findet man wahrscheinlich nur in postinternen Verordnungen und Dienstanweisungen. Aber dazu muss erst jemand finden, der Einblick in diese Werke hat.

Wenn ich Näheres erfahre, werde ich es natürlich hier bekannt geben.

Grüße
Harald
 
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