Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 06.07.2008 12:11:22 Gelesen: 1413732# 81@  
Guten Tag.

Briefpostsendungen mit bezahlter Rohrpostbeförderung plus Beförderungsporto kann man gelegentlich beobachten, siehe vorherige Darstellungen nach Breslau bzw. Wien vor 1900. Mit einer zusätzlichen Eilbestellung am Bestimmungsort wird es ab 1900 extrem eng:



Die frankierten 65 Pfennig sind schnell bestimmt:

- 10 Pfennig Porto für eine Fernsendung eines Briefes an den Rand des Kurischen Haffs
- 30 Pfennig Rohrpostgebühr für die Rohrpostbeförderung in Berlin und
- 25 Pfennig Eilbestellgebühr in Cranz/Ostpreussen.

Scheinbar schwieriger wird es im nächsten Fall, denn es sind nur 60 Pfennig gezeigt:

- 5 Pfennig Porto für die Sendung eines Briefes in den Nachbar-Ortsverkehr
- 30 Pfennig Rohrpostgebühr in Berlin und
- 25 Pfennig Eilbestellgeld am 7.4.1910 in Nonnendamm im OPD-Bezirk.



In diesem Zeitfenster geschieht noch etwas Wesentliches: Unterfrankierte Rohrpostsendungen wurden bisher an die Briefpost abgegeben und dort mit dem "doppelten des Fehlbetrages" taxiert - wie oben mit der blauen "4" im Nachbar-Ortsverkehr gezeigt.

Aber bereits ab 1898 sollte die Rohrpost selbst taxieren: "Fehlender Porto- oder Gebührenanteil plus einmalig 10 Pfennig". Zu 99% hielt sich aber niemand an diese Regel, sodass richtig in der Rohrpost taxierte Sendungen extrem selten sind:



Ganzsachenkarte für die Auslandsverwendung (10 Pfennig), taxiert mit + 25 Pfennig für die fehlende Rohrpostgebühr: 15 Pf. fehlende Rohrpostgebühr plus 10 Pfennig Rohrposttaxierung = 25 Pfennig am 4.1.1908.

Ab 1909 wurde diese Rohrposttaxierung, parallel zu der nicht mehr "automatisch" ausgeführten Eilbestellung in dem OPD-Bezirk Berlin, rigeros in der Rohrpost umgesetzt: Es kommt ab dieser Zeit zu 99% nur noch die Rohrposttaxierung und nicht mehr die bisherige Briefposttaxierung ("doppelte des Fehlbetrages") in Anwendung.



Fehlendes Porto nach Grunewald (5 Pfennig) in den Nachbar-Ortsverkehr plus 10 Pf. Rohrposttaxierung = 15 Pfennig blaue Taxierung.

Diese Mehrgebühr für den Empfänger führte wohl zu Kundenreklamationen, denn kurz darauf (1909) kam der Taxierungs-Informationsaufkleber am Bestimmungsort in Anwendung. Erst handschriftlich



dann ab ca. 1910 in gedruckter Form, mit oder ohne handschriftliche Ortsergänzung.



Demnächst ein etwas mehr zum Thema "Die Reichsabgabe", sofern nicht andere Wünsche bestehen.
 
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