Thema: Bund Büchersendung
Henry Am: 17.12.2013 10:48:12 Gelesen: 23891# 20@  
@ Heinz 1 [#19]

Das war mir schon auch klar, dass zum Grund der Ablehnung ohne Belegvorlage nichts gesagt werden kann. Mir ging es auch um die Erläuterung des "geschäftlichen Zwecks".

Und die Antwort ist auch schon da. Ich gebe sie hier mit den wichtigsten Passagen wieder:

"Ihre BÜCHERSENDUNG darf folgende Beilagen enthalten:

- die Rechnung für den Inhalt der Sendung samt Widerspruchsbelehrung
- einen Zahlungsverkehrsvordruck
- einen Rückantwortumschlag
- eine Leihkarte und/oder eine Buchlaufkarte

Die Druckwerke können Sie auch mit einer Widmung versehen. Diese kann aus einer kurzen Floskel, wie beispielsweise "In treuem Gedenken, der Verfasser", bestehen. Die Widmung dürfen Sie auch auf ein lose beiliegendes Blatt oder eine Karte schreiben. Zusätzlich können Sie die Bücher auch mit kurzen Zitaten oder Ähnlichem ergänzen.

Beachten Sie bitte, dass briefliche Mitteilungen einer Büchersendung nicht beigefügt werden dürfen.

Um geschäftliche Zwecke handelt es sich zum Beispiel, wenn

- das Druckwerk von einem gewerblichen Unternehmen herausgegeben wird, dessen Hauptzweck nicht die Verlegertätigkeit ist,
- eine Firmenbezeichnung als Titel geführt wird,
- im Inhalt des Druckwerks nur oder fast ausschließlich Erzeugnisse einer bestimmten Firma (Firmengruppe) erläutert oder deren Verwendung empfohlen wird,
- das Druckwerk von gewerblichen Unternehmen kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr abgegeben wird,
- es sich um Geschäftsberichte gewerblicher Unternehmen handelt oder
- es sich um Veröffentlichungen nicht gewerblicher Einrichtungen handelt, in denen für angeschlossene gewerbliche Unternehmen geworben wird. "


Ich denke, dass hier schon etwas Klarstellendes erfahren werden konnte. Dass der Versand offen sein muss, steht in der Antwort nicht drin. Das wurde aber schon festgestellt und lässt sich am Beleg auch nachprüfen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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