Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 08.07.2008 09:43:42 Gelesen: 1409612# 83@  
Am 26.6.1916 wird das zeitlich befristete ("bis auf Widerruf") Gesetz zur "außerordentlichen Reichsabgabe" veröffentlicht und ab dem 1.8.1916 umgesetzt.

Hintergrund zu diesem Gesetz war die Gegebenheit, dass der Haushalt der Reichspost als Folge des Krieges dringend konsolidiert werden musste: Nach einem noch riesigen Gewinn im Haushaltsjahr 1913 stürzte die Bilanz 1914 in einen leichten Verlust um bereits 1915 nur noch rote Zahlen zu schreiben. Die für 1916 vorauskalkulierten Kosten hätten auch der Staatshaushalt nicht mehr ausgleichen können. Der Bilanz-Rettungsversuch endet als Kompromiß in obigem Gesetz.

Dieses Gesetz führte zu den in den heutigen Porto- und Gebührentabellen genannten Werten. In der Rohrpost erhöhte sich die Beförderungsgebühr für Karte und Brief um je 5 Pfennig.

Die neuen Ganzsachen für die Rohrpost mit dem neuen Wertstempel zu 30 bzw. 35 Pfennig wurden vorläufig nicht hergestellt, da die alten Friedensdrucke noch in großen Mengen vorhanden sind; die alten Friedens-Ganzsachen wurden mit plus 5 Pfennig auffrankiert und den neuen Gebühren angepasst.



Ganzsachenumschlag der Rohrpost (30 Pfennig) mit 5 Pfennig Ergänzungsgebühr für die Reichsabgabe am 18.9.1916 im Rohrpostbezirk.



Ganzsachenkarte der Rohrpost (25 Pfennig) mit 5 Pfennig Ergänzungsgebühr für die Reichsabgabe am 25.9.1916 im Rohrpostbezirk. Die Frankatur wurde handschriftlich entwertet.

Die im "Haus der Philatelie" in Bonn archivierten Proben für die neuen Ganzsachen der Rohrpost sind aus September 1916, die z. Zt. frühesten bekannten Verwendungen aus dem Frühjahr 1917.

Die neue Briefmarke zu 35 Pfennig (MiNr. 103) ist erstmals ab Februar 1909 in Gebrauch.



Ein Ganzsachenumschlag des Admiralstab, ein sog. DRUB, mit der laufenden Nr. 193 aus Oktober 1918 und der eingedruckten Gebühr (Wertstempel) für die Rohrpostbeförderung zu 35 Pfennig.

Am 11.9.1919 wurde das "Gesetz zur ausserordentlichen Reichsabgabe" von 1916 pflichtgemäß widerrufen - um durch die Reichspost eine neue Porto- und Gebührenstruktur ohne Reichsabgabe zum 1.10.1919 anzukündigen.
 
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