Thema: Was ist eine Prüfgarantie ?
Richard Am: 01.01.2014 09:27:08 Gelesen: 6364# 4@  
@ Concordia CA [#2]

Liebe Mitglieder der Philaseiten,

nach mehr als 6 Jahren ist es für mich Zeit, die "Prüfgarantie" nochmals auf die Startseite der Philaseiten zu holen.

Jürgen schreibt:

Auf jeden Fall sollte man als Käufer immer genau lesen, was die "Prüfgarantie" beinhaltet, damit man nicht doch in eine Falle tappt und auf einer falschen Marke und den Kosten sitzen bleibt.

Was ist von Angeboten zu halten, in welchen Sätze zu lesen sind wie "Ich übernehme die Prüfgarantie" oder "uneingeschränkte Prüfgarantie" ?

Ist damit gemeint, daß eine Marke oder ein Beleg zurückgesandt werden kann oder ist darunter zu verstehen, daß ALLE anfallenden Kosten erstattet werden ?

In den Philatelistischen Begriffsbestimmungen des BPP [1] habe ich auf Anhieb keine Definition gefunden, ebensowenig bei VP [2].

Was jedoch zu finden war, sind die Mindestkosten der beiden Prüfervereinigungen von 25 Euro. Wenn zum Beispiel eine einzelne Marke von der Prüfung als FALSCH zurückkommt, siehe BPP Prüfordnung 7. Kennzeichnung falscher Prüfgegenstände [3], müssten vom Anbieter erstattet werden:

- Kaufpreis
- Kosten Hin- und Rücksendung
- Prüfkosten ggf. plus Mehrwertsteuer und Porto

Dies kann bei einzelnen Losen im Wert von rund 30 bis 40 Euro zu Kosten führen, die höher liegen als der Kaufpreis der Marke oder des Belegs.

Daher meine neue Frage. Wie sind Ihre eigenen Erfahrungen als (a) Anbieter/Händler/Auktionator oder (b) privater oder gewerblicher Käufer von Briefmarken und Belegen ?

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.bpp.de/de/begriffe//
[2] http://www.vppev.de/navigation/fs_pruor.html
[3] http://www.bpp.de/de/bpp-pruefordnung//
 
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