Thema: Was ist eine Prüfgarantie ?
drmoeller_neuss Am: 01.01.2014 12:03:04 Gelesen: 6331# 5@  
Den Begriff "Prüfgarantie" gibt es nicht im deutschen Recht. Mir sind auch keine entsprechende Urteile höherer Instanzen bekannt.

Mangels anderer gesetzlicher Regelung sind Verträge nach den Grundsätzen von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte sowie dem Wortlaut auszulegen. (§§ 157 und 242 BGB, sowie §133 BGB)

Nach diesem grundsätzlichen Prinzip würde ich das Wort "Prüfgarantie" wortwörtlich auslegen. Der Verkäufer gibt das Versprechen, dass es die Möglichkeit einer Prüfung gibt, die die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften bestätigt. Widerspricht das Prüfergebnis den zugesicherten Eigenschaften, so kann der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen. Das gleiche gilt m.E. auch, wenn die Marke nicht prüfbar ist, obwohl eine nicht prüfbare Marke nicht deswegen gleich falsch ist.

Hier ist das erste Hintertürchen: "Prüfgarantie" sagt nichts über das Ergebnis einer Prüfung aus. Ich kann eine Fälschung als solche anbieten und mit Prüfgarantie verkaufen. Der Kaufvertrag ist erfüllt, wenn die Marke als "Falsch" zurückkommt. Eine Prüfgarantie sagt auch nichts über die Qualität der Marke aus. Eine Marke mit Zahnmängeln, die auf der Abbildung deutlich zu erkennen sind, kann nicht beanstandet werden, wenn sie erhöht geprüft zurückkommt. Wer Zweifel an der Qualität hat, sollte sich eine entprechende Qualität vom Verkäufer in Textform zusichern lassen, oder noch besser, das Objekt der Begierde persönlich in Augenschein nehmen und aufgrund der eigenen Kenntnisse beurteilen.

Erfahrungen: ich hatte zwei Fälle, in dem einen Fall war die Widerrufsfrist nach dem "Fernabsatzgesetz" noch nicht abgelaufen, in dem anderen Fall habe ich den Verkäufer freundlich darauf hingewiesen, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages eine grosszügige Geste meinerseits ist, und mein Anspruch auf Erfüllung den Verkäufer viel teurer zu stehen kommen könnte. Eine Prüfung konnte ich mir schenken, es war eindeutig, der Verkäufer hat auch nicht darauf bestanden.

Wie immer: vorher aufpassen ist einfacher als hinterher das Kind aus dem Brunnen zu holen.
 
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