Thema: Ganzsachen mit privaten Zudrucken
Cantus Am: 22.01.2014 02:20:42 Gelesen: 237969# 249@  
@ Sennahoj [#246]

Hallo Sennahoj,

Nigel war mit seiner Einschätzung genau richtig, und du hast diese hübsche Karte auch unter der richtigen Überschrift gezeigt. Der Händler, der dir die Karte verkauft hat, hatte leider von Ganzsachen keine Ahnung, aber das macht nichts, ich hätte das hübsche Stück vermutlich auch erworben.

Man unterscheidet amtliche Ganzsachen, amtliche Ganzsachen mit privat, also nicht postamtlich veranlassten Zudrucken und Privatganzsachen.

Amtliche Ganzsachen sind die, die von den Postministerien oder Postverwaltungen der einzelnen Länder als amtliches Postwertzeichen zum Verkauf angeboten werden. Diese Art von Ganzsachen wird üblicherweise in speziellen Ganzsachenkatalogen erfasst, gelegentlich auch als Anhang oder Ergänzung zu Briefmarkenkatalogen.

Von privaten Zudrucken spricht man dann, wenn die ursprüngliche Ganzsache so eine amtliche Ausgabe war, auf die durch private Initiative, z.B. durch Vereine, Messeleitungen, Organisatoren von Festen usw. Zudrucke in Text- und/oder als Bildform aufgedruckt worden sind. Das trifft bei deiner Karte zu, denn der Ursprung war eine amtliche Ganzsachenpostkarte der USA.

Von Privatganzsachen spricht man dann, wenn die gesamte Ganzsache aufgrund ausschließlich privater Initiative und entsprechendem nichtamtlichem Auftrag an die Postverwaltung hergestellt worden ist. Das Vorliegen einer Privatganzsache setzt also zwingend stets voraus, dass die Seite mit dem Wertstempel als amtliche Ganzsache in der vorliegenden Form nicht existiert. Dabei kann es einen Wertstempel geben, den es im Wert oder in der Farbe amtlicherseits nicht gibt, die Privatganzsache kann ein ganz anderes Format als die amtliche haben, es kann anderes Papier oder andere Pappe verwendet worden sein, die Papierfarbe der Privatganzsache ist anders (und nicht bloß verblichen), die Privatganzsache kann im Papier ein anderes Wasserzeichen haben als die amtliche Ausgabe und andere Unterschiede mehr.

Zur Bestimmung einer Ganzsache ist es also erforderlich, zunächst zu klären, ob es sich um eine amtliche Ausgabe handelt, dann, ob es sich um eine amtliche Ausgabe mit Zudruck handelt, und erst, wenn beides zu verneinen ist, wird die Bestimmung als Privatganzsache abgesichert sein.

Viele Grüße
Ingo
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1674
https://www.philaseiten.de/beitrag/79347