@ Wachauer
[#3]Bei reinen Gefälligkeitsabstempelungen war ein zweiter Abdruck in das Adressfeld vorgeschrieben - zumindest theoretisch, um ein nachträgliches Beschriften mit einer Adresse zu vermeiden.
Bei echt gelaufenen Sendungen war der zweite Abdruck nicht vorgeschrieben, wurde aber bei Sonderstempeln in der Regel gemacht, da das von den Sammlern so gewünscht war.