Thema: Porto bestimmen: Schweiz
doktorstamp Am: 21.02.2014 18:13:00 Gelesen: 23754# 5@  
@ remstal [#33]

... sondern beim Empfänger vom NN Betrag einbehalten wurde. Wann wurde das geändert ?

Es wurde auch zu jener Zeit nicht geändert. Prinzipiell wie Du sagst war der Nachname-Betrag vom Empfänger einzuziehen.

Einschreiben war ab 1892 für Auslands-NN Pflicht. Bei Auslands-NN ist der NN-Betrag vom Empfänger einzuziehen, und nicht mit Marken zu vereinnehmen. Vermutlich hat hier der Postler verfahren nach dem Motto; doppelt genagelt hält besser.

Möglicherweise ist es dem Postler nicht bekannt, bzw. übersehen und in diesem Fall haben Absender und Empfänger beide die Einziehungsgebühr entrichtet. Bei Briefen kommt es nicht so oft vor, jedoch bei der Errechnung von NN-Auslandspaketgebühren geschah es des öfteren.

mfG

Nigel
 
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