Thema: Porto bestimmen: Schweiz
Postgeschichte Am: 21.02.2014 20:29:22 Gelesen: 23852# 6@  
@ remstal [#33]

Es handelt sich um einen Brief aus der Schweiz nach dem Deutschen Reich und ist mit den Postvorschriften der Schweiz, nicht mit denen des Deutschen Reiches zu erklären. Daher wäre eine Schweiz-Überschrift sicher treffender.

Deine Erklärung der Frankatur ist vollkommen richtig. 25 Rp. für den Brief, 25 Rp. für das Einschreiben und 10 Rp. als Vorzeigegebühr (da Nachnahmebetrag bis 10 Fr.). Die Taxen und Gebühren waren nach Art. 42 des Postgesetzes vom Absender durch Frankomarken auf der Sendung zu entrichten. Wann dies geändert wurde kann ich im Moment nicht genau sagen, wenn dann aber sicher erst nach 1914.

Was Du hinsichtlich der Einbehaltung vom NN Betrag beim Empfänger ansprichst, ist die Postanweisungsgebühr, die von dem eingezogenen Betrag einbehalten wurde. Daß Absender und Empfänger jeweils die Einziehungsgebühr (ist hier die Überweisungsgebühr gemeint?) entrichtet haben, kann ich auf dem Beleg nicht erkennen.

Gruß
Manfred

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