Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 01.08.2008 12:13:16 Gelesen: 1413255# 111@  
@ Stempelwolf [#110]

Ist eine gute Frage! :-))

Letztendlich sollte der Besitzer dies nach seiner Seh- und Sammelweise entscheiden, da in der Briefpost eine Postkarte 2 Pfennig Porto im Orts- und Nachbarortsverkehr gekostet hätte.

In der Rohrpost dagegen kostete die Karte 25 Pfennig Rohrpostgebühr, denn Charlottenburg und Berlin lagen beide im Rohrpostbezirk.

Der Unterschied in Preis und Dringlichkeit liegt in der Eilbestellung der Rohrpostkarte.

Daher noch einen theoretischen Schritt weiter: Hätte der Absender eine Postkarte zu 2 Pfennig Porto mit plus 25 Pfennig Eilbestellung versehen, wäre die Karte zu 99%iger Wahrscheinlichkeit sowieso per Rohrpost "beschleunigt befördert" worden - und die Bestellung wäre auch per Eilboten ausgeführt worden.

Zusammenfassend:

Hat der Sammler eine Briefpostsammlung - gehört der Beleg in das Thema "Nachbar-Ortsverkehr", welcher sich dann aber besser mit 2 Pfennig Porto (statt 5 Pfennig) darstellen lässt. Aus der Sehweise der Rohrpostsammler stellt sich die Frage nicht, da beide Postorte "im Rohrpostbezirk" lagen. Dort wäre der Begriff "Nachbar-Ortsverkehr" erst bei einem Ergänzungsporto von 2 Pfennig neben der Rohrpostgebühr verwendet worden, ergo " außerhalb des Rohrpostbezirks".

War eine gute Frage! :-))
 
Quelle: www.philaseiten.de
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