Thema: DDR Bogenware: Trennung vor dem Verkauf vorgeschrieben ?
Alfred Peter Am: 18.03.2014 18:27:35 Gelesen: 7354# 5@  
@ Marcel [#1]

Die früheste Bestimmung, die ich zu diesem Thema gefunden habe, stammt aus dem Jahr 1958. Damals gab es übrigens die Firma Koko noch nicht. In ihr heißt es, dass "von sofort an nur noch bis zu zehn Stück Sonderpostwertzeichen an einen Käufer abgegeben werden". Aufgehoben wurde diese Beschränkung zum 1. Juli 1990.

Ob es zwischendurch Modifizierungen gegeben hat, vermag ich nicht zu sagen. Dazu müsste man sicher alle Verfügungen des MPF durchforsten. Allerdings gibt es dafür jetzt eine komfortable Möglichkeit: Dr. Peter Tichatzky hat eine CD erstellt, auf der alle Verfügungen der DDR-Post als durchsuchbare PDF-Dateien enthalten sind. Man kann also nicht nur nach einem Stichwort - zum Beispiel "ganze Bogen" - suchen, sondern sich dann den entsprechenden Beitrag auch ausdrucken. Vertrieben wird diese CD von der ArGe "DDR-Spezial". Mein Fund basiert übrigens auch auf dieser CD.

Zurück zu dieser Verfügung: Sie wurde in den meisten Fällen sehr moderat gehandhabt. Man konnte also durchaus am Schalter seine Wünsche nach einer bestimmten Trennung äußern. Und meines Wissens erhielten die Sammler von Zusammendrucken, die in dem betreffenden Arbeitskreis zusammengeschlossen waren, ein bestimmtes Kontingent ganzer Bogen, damit sich die gewünschten Varianten herstellen ließen. Zur Bewertung kann ich mich nicht äußern, damit beschäftige ich mich nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Trennung des Bogens darauf Einfluss haben könnte.

Alfred Peter


 
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